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Gastbeitrag: Volkswahl des Bundesrates

Piratenpartei Schweiz - 7. September 2010 - 22:04

Der politische Stammtischphilosoph: „Volkswahl des Bundesrates“ - oder - Darf es auch ein bisschen mehr Demokratie sein?

Wenn die ganze Welt demokratisch wäre, so wäre die Schweiz doch alleine direktdemokratisch. Wenn nun die ganze Welt direktdemokratisch wird, dann ist sie immer noch alleine basisdemokratisch. Wenn auch das die Welt nachmacht, dann ist die Schweiz es am längsten gewesen.

Es gehört wohl zur schweizerischen Identität ein bisschen mehr demokratisch zu sein oder es zumindest zu denken. Dieses ewige Mehr an Demokratie zu hinterfragen, erscheint absurd, denn Demokratie kann nicht schlecht sein und mehr davon zu haben ist doch immer wünschenswert. Willy Brandt sagte mal, man solle „mehr Demokratie wagen“. Sah da ein deutscher Bundeskanzler, was auch uns in der Schweiz als Ideal vorschwebt? Die Freiheit und Sicherheit des Einzelnen in einer demokratischen Gemeinschaft. Doch leise klingt die Frage nach, wieso sprach Brandt von „wagen“ ist? Demokratie müssen doch nur die Mächtigen und die Herrschenden fürchten, die ihre Macht nicht abgeben wollen. Ja, da liegt’s: Das Staatsvolk, als demokratischer Souverän, ist mächtig und es will diese Macht verständlicher Weise nicht verlieren. Furcht ist die Triebfeder demokratischen Handelns. Die Politik für die Massen nimmt zumeist Ängste und Befürchtungen auf, um die Menschen an die Urne zu bewegen. Arbeitslosigkeit, Kriminalität, Ausländerproblematik und Steuerlast sind zentrale politische Themen der Moderne, weil die Menschen fundamentale Ängste damit verbinden. Und das Praktische daran, man muss für diese Themen keine wirklichen Lösungen vorschlagen, wenn man stattdessen mehr Demokratie verspricht.

Dass nun Willy Brandt so bedacht formulierte, überrascht nicht mehr. Über dem Amt des deutschen Kanzlers hängt ein düsterer Schatten, denn der „grosse Diktator“, wie Charles Chaplin ihn nannte, nahm den Weg demokratischer Wahlen hin zur Macht und schliesslich zum Terrorregime. Demokratie ist immer nur eine Wahl von der Diktatur entfernt. Diese historische Lehre sollte sich jeder überzeugte Demokrat zu Herzen nehmen. Demokratie ist eine Herrschaftsform, die einen wichtigen Faktor für eine gerechtere Gesellschaft darstellt, jedoch ist es kein Garant für Freiheit. Und deshalb ist auch die direkte Demokratie der Schweiz eine Regierungsform mit Stärken und Schwächen, kein Heilsversprechen ewiger Glückseligkeit.

Die Lösung gesellschaftlicher Probleme kann also nicht allein in einem Mehr an direkter Demokratie gesucht werden, zumal es Ängste vor einem Souveränitätsverlust sind, die diese Bestrebungen antreiben. Die Eidgenössische Volksinitiative „Volkswahl des Bundesrates“ entspricht diesem Muster. Liest man sich die Begründungen des Initiativkomitees durch, so gehen die  Argumente zumeist in dieselbe Richtung. Es wird von „Erweiterung der Volksrechte“ und Stärkung der „direkten Demokratie“ gesprochen, „transparente und faire Regeln“ sollen wieder in das Wahlprozedere der Bundesratswahl Einzug halten. Die Bundesräte sollen „direkt den Stimmbürgern verpflichtet“ sein und „es sich fortan nicht mehr erlauben können, Abstimmungsentscheide zu missachten“. Das Volk soll mit der Direktwahl „eine bessere Kontrolle der Macht“, weil der Verlust der Souveränität des Volkes gefürchtet wird. Alle diese Argumente überzeugen, wenn angenommen wird, dass ein Mehr an direkter Demokratie immer besser ist.

Die Schlussfolgerung liegt nahe, dass auch eine Stärkung der direkten Demokratie, wie es die „Volkswahl des Bundesrates“ beabsichtigt, begründet werden muss. Es reicht eben nicht aus zu sagen, man wolle Volksrechte erweitern, es ist zu erklären, warum diese Erweiterung wünschenswert ist. Diese Erklärung bleibt das Initiativkomitee schuldig und fragt man danach, dann schauen sie verdutzt, wie man so etwas nur schon fragen kann.

Eidgenössische Volksinitiative für die „Volkswahl des Bundesrates“; http://www.volkswahl.ch/
 

Dieser Gastbeitrag wurde von Michael Gregr geschrieben.

 

Party of The Week: Pirate Party of Romania

Pirate Party International - 27. August 2010 - 9:47

This week's Pirate Party of the Week is the Pirate Party of Romania.

Will the Pirate Party of Romania participate in any upcoming elections? Please tell us about your expectations for the next elections you will participate in.

PP of Romania will hopefully participate in the upcoming elections. In 2011 there will be elections for local councils, in which we intend to run in at least 5 major cities with a objective of 5 council members, mostly to test our organisation capabilities. We see this only as a test for the general elections of 2012, where we will face the electoral margin of 5% required to accede in the Parliament. We are optimistic and see ourselves at 6% in the next general elections, and we also hope to have at least 1 MEP in the next European Elections.

What are the core topics of the Pirate Party of Romania? Are there topics that are unique to the Pirate Party of Romania, something that distinguishes them from other Pirate Parties?

We remain true to the 3 principles of the Pirate Parties,

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Wien: Kandidat der Piratenpartei im Kampf für die Privatsphäre

Piratenpartei Österreichs - 18. August 2010 - 1:14

Stellen Sie sich vor,  Sie haben um viel Geld eine Eigentumswohnung gekauft und die Hausverwaltung lässt in Ihrem Haus, ohne die Eigentümer und Bewohner zu fragen oder zu informieren, ganz einfach eine Videoüberwachung installieren. Thomas Zehetbauer, Mitglied und Wiener Kandidat der Piratenpartei, ist das passiert und er kämpft nun seit über einem Jahr gegen eine Hausverwaltung und einige Miteigentümer, die ihn unter Missachtung der Persönlichkeitsrechte in seinem Haus videoüberwacht haben und das auch wieder und weiterhin wollen. Die Auflistung der betroffenen Gesetze und Verträge zeigt die Tragweite des Falles:

  • europäische Menschenrechtskonvention (art. 8, Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens)
  • allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (§16, allgemeine Persönlichkeitsrechte)
  • europäische Richtlinie zum Datenschutz (95/46/EG)
  • Datenschutzgesetz (§18[2])
  • Wohnungseigentumsgesetz (§§24 und 29)
  • Wohnungseigentumsvertrag

Lesen Sie den gesamten Fall hier: http://www.hostmaster.org/video/index.html

Anderswo scheint man aus den teuren Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Bereits 2005 kam eine Studie des britischen Innenministeriums zum Schluss: "Es hat eine Menge Geld gekostet und nicht die erwarteten Vorteile gebracht." Die Regierung versucht sich nun aus der Affäre zu ziehen und reduziert zumindest den Ausbau der Videoüberwachung. In Österreich lässt man sich lieber von der EU-Grundrechtsagentur tadeln. Politiker ereifern sich in Sicherheitspolemik und Angstmache, die bei Hausverwaltern und Vermietern offenbar auf fruchtbaren Boden fällt. Die Miteigentümer oder Mieter lassen sich zu ca. 50% davon ebenfalls beeinflussen. Sie lassen sich darüber hinweg täuschen, dass ein Machtgefälle besteht: Der Betreiber der Überwachungsanlage hat es in der Hand, die Daten für oder gegen den Mieter einzusetzen. Beispielsweise das Installieren einer Videoüberwachung um perfide aussagen zu können, Vorgehensweisen gegen Mieter nicht auf der Aufzeichnung zu haben; Widerspricht ein Mieter einer solchen Aussage vor Gericht, ist es um seine Glaubwürdigkeit oder gar Zurechnungsfähigkeit schlecht bestellt. Denn bekanntlich ist Videoüberwachung ein unwiderlegbares Panoptikum - und Computer haben immer recht:

"Die Richterin erzählt, einmal Geld im Bankomat vergessen zu haben, aber dank der Videoüberwachung in der Filiale wurde es nicht gestohlen." (Blog)

Links

Zahlen und Fakten zur Videoüberwachung im Wiki der Piratenpartei
Spiegel: Abschreckung durch Videoüberwachung gleich null
Spiegel: Videoüberwachung sind eine Illusion von Sicherheit
Studie: Ökonomische Überlegungen zur Videoüberwachung
Netzpolitik: Londoner Polizei fälscht Überwachungsvideo
Standard: Österreichs unkontrollierte Überwachungsflut
Artikel auf der Homepage von Thomas Zehetbauer

Party of the Week: Pirate Party of Luxembourg

Pirate Party International - 18. August 2010 - 0:47

This week's Pirate Party of the Week is the Pirate Party of Luxembourg.

Will the Pirate Party of Luxembourg participate in any upcoming elections? Please tell us about your expectations for the next elections you will participate in.

Our plan is to participate in the next national and European elections in 2014. We might be able to participate in local elections earlier, but it's not our ultimate goal.

There is no fixed threshold in Luxembourg (like in Germany f.ex. with the 5% rule), but we would need about 3% to enter national parliament (based on previous elections). The threshold for European elections would be even higher with approx. 16-18% for one seat.

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SWICO: Piraten und jungfreisinnige wünschen viel Erfolg im Kampf gegen unnötige Gebühren!

Piratenpartei Schweiz - 12. August 2010 - 15:03

30 Rappen pro Gigabye Speicherplatz auf Musikhandys sollen wir alle bezahlen. So lautet der Entscheid der Schiedskommission. Die SWICO hat das einzig Richtige getan und Rekurs gegen diese für die jungfreisinnigen und Piratenpartei unbegreifliche Gebühr eingelegt. Beide Parteien hoffen, dass die letzte Chance der Vernunft genutzt wird und die Richter diese Klage gutheissen.

Mit dem Entscheid der Schiedskomission sollen die Hersteller und Importeure musikfähiger Handys in Zukunft eine Abgabe entrichten. Selbstverständlich werden diese Abgaben in Folge auf die Konsumenten abgewälzt. Die Verwertungsgesellschaft SUISA forderte die Gebühr, da mit Musikhandys auch urheberrechtlich geschützte Werke kopiert und abgespielt werden können.

SWICO, Economiesuisse und der Dachverband der Urheber- und Nachbarrechtsnutzer (DUN) wehrten sich gegen den Tarif. Die SWICO hat nun Rekurs gegen den Entscheid eingelegt. Die jungfreisinnigen und die Piraten hoffen auf einen Erfolg, da die neue Gebühr die Konsumenten für das schlecht funktionierende Geschäftsmodell der Contentindustrie bestraft.

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb man für die Möglichkeit, Musik abzuspielen, zur Kasse gebeten werden soll. Wenn ein Handybesitzer beispielsweise einen Musiktitel bereits in einem Onlineshop gekauft und auf seinem Computer gespeichert hat, wurden bereits einmal oder sogar mehrfach Gebühren bezahlt. Brenda Mäder, Präsidentin der Jungfreisinnigen, fragt sich: "Um denselben Titel auch vom Handy aus abspielen zu dürfen sollen nun dieselben Gebühren noch einmal bezahlt werden?" Es fällt ihr schwer, einen Sinn darin zu finden.

Dabei zeigt sich, dass nicht nur Handys von der Problematik betroffen sein müssen: Auch auf einem USB-Stick können Musikdateien geladen und von einem anderen Gerät abgespielt werden. In Zukunft werden immer mehr Geräte multifunktional sein – daraus darf keine Goldgrube für die SUISA werden. Entsprechende Diskussionen für USB-Sticks sind sogar schon im Gange. Mehrmals für die gleiche Leistung bezahlen – das ist, wie wenn Migros oder Coop mehrere Kassen aufstellen würden, die für den Kauf desselben Produktes passiert werden müssen. Denis Simonet, Präsident der Piratenpartei, ergänzt: "Wenn man bedenkt, dass die Verwertungsgesellschaften für Bilder, Filme und Texte mit denselben fadenscheinigen Argumenten auch noch Gebühren erheben könnten, können daraus rasch ein paar Dutzend Kassen werden!"

Diese Gebühr darf keinesfalls durch die aktuelle Situation verharmlost werden: 30 Rappen mögen auf den ersten Blick als wenig erscheinen. Für ein 32-Gigabyte-iPhone würde die Gebühr aber schon fast zehn Franken ausmachen. Wenn man bedenkt, dass immer mehr Speicherplatz auf den Geräten vorhanden sein wird, geht dies schnell einmal ins Geld!

Mit einer Internetkampagne möchten die Piratenpartei und die jungfreisinnigen nun auf die absurde Gebühr aufmerksam machen. Schliesslich hört und besitzt fast jeder Musik - und fast jedes Mobiltelefon kann als Musikplayer verwendet werden!

Gesucht: Spitzenanwalt mit Piratenhut

Piratenpartei Schweiz - 10. August 2010 - 21:55

Seit 6 Jahren läuft in der Schweiz ein Prozess gegen ShareReactor.com, ein Vorläufer von The Pirate Bay. Diese Plattform ist heute noch online, währenddessen sich der ursprüngliche Betreiber mit den Schweizer Gerichten herumschlägt. So hat das Obergericht Thurgau das Urteil vom Bezirksgericht bestätigt und die Illegalität der "Beihilfe zum Filesharing" festgestellt. Der Ex-Betreiber kommentiert: "Das Gericht hat keine Ahnung von der Materie, lehnt jedoch gleichzeitig das Hinzuziehen eines Experten ab. Der ganze Fall basiert auf Indizien, Vermutungen und Annahmen, die immer auf die schlechtmöglichste Weise ausgelegt wurden." Das Bundesgericht soll den Fall nun überprüfen.

Sollte dieses Urteil so bestätigt werden, wäre das ein herber Schlag für Schweizer Tauschbörsenbenutzer. Das Filesharing in der Schweiz wird mit einer absurden Rechtssprechung belastet. Es ist schwer ersichtlich, warum Infomationen zu möglicherweise illegalen Daten gefährlich sein sollen. Um wieviele Ecken muss eine Information nun an den Mann gebracht werden, um legal zu sein? Das Gericht liefert dazu keine klare Aussage und beschränkt sich darauf, dem Beschuldigten den Vorsatz vorzuwerfen.

Gesucht werden nun Personen, die sich mit dem Recht auskennen (Anwälte und Studenten), um die Verteidigung zu unterstützen. Diese Rechtsspezialisten sollten etwas technisches Wissen mitbringen. Die Zeit drängt: Wir haben nur noch 10 Tage Zeit, um zu reagieren! Du willst helfen? Dann frag all Deine Bekannten und Verwandten, ob sie in dieser Sache Unterstützung anbieten wollen und können. Voraussetzung ist natürlich, dass sie mit dem Schweizer Recht vertraut sind. Wenn Du etwas dazu beitragen kannst, melde Dich am besten direkt bei Christian Riesen unter chris.riesen@gmail.com.

Der Kampf geht damit in die letzte Runde. Die Piratenpartei unterstützt den Kampf für ein faires Urheberrecht, unabhängig vom Ausgang vor dem Bundesgericht. Mit einer Niederlage würde sich erneut bestätigen, dass die Schweiz eine Piratenpartei braucht. Privates Filesharing muss legal sein, erst recht aber die blosse Nutzung und Verbreitung von Information.

Dieses Urteil hat mit Vernunft nichts zu tun.

Party of the Week: Pirate Party of Italy

Pirate Party International - 9. August 2010 - 11:48

This week's Pirate Party of the Week is the Pirate Party of Italy.

Will the Pirate Party of Italy participate in any upcoming elections? Please tell us about your expectations for the next elections you will participate in.

At the present there's no chance to participate national elections. The electoral law in force is such that candidates are nominated by secretaries / head of parties (ie: 6-7 people choose the 800 deputies and senators); and the signatures required to make an autonomous candidate to participate are likely to discourage anyone who hasn't some thousands of supporters organized in a national organization.

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Party of the Week: Pirate Party of Germany

Pirate Party International - 3. August 2010 - 20:42

This week's Pirate Party of the Week is the Pirate Party of Germany.

Will the Pirate Party of Germany participate in any upcoming elections? Please tell us about your expectations for the next elections you will participate in.

Germany is having a strong federative structure and it is said that it has more elections than any other country. This means that there are 7 to 8 elections on average in a given year. Plenty of opportunities for us to participate and build up experience. After a tremendous success with 2 % of the votes in the federal elections in 2009 the next elections for the German Pirate Party are on the state level. In March 2011 there will be the elections in the states of Baden-Wuerttemberg, Rhineland-Palatinate and Saxony-Anhalt. During the year there will be three more states to vote and several local elections.

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Piratenpartei Wien auf Kurs zur Wien Wahl

Piratenpartei Österreichs - 2. August 2010 - 15:51

Es ist soweit, die Wiener Piraten läuten den Wahlkampf ein!

Die Piratenpartei Wien stellt sich ab sofort unter ihrer eigenen Homepage wien.piratenpartei.at vor. Diese soll im Laufe des Wahlkampfes über den aktuellen Stand der  Unterstützungserklärungen informieren, die Kandidaten vorstellen und Informationen zu den Wiener Wahlkampfthemen bieten. Wir werden auf der Wien-Seite auch um Hilfe für aktuelle Projekte bitten, um unsere Ressourcen aufzufüllen und euch in die Partei einzubinden. Denn jede Hilfe ist erwünscht, egal wie klein sie ist.

Unser Ziel ist der Wahlantritt zu den Wiener Gemeinde und Bezirksratswahlen am 10. Oktober. Um dieses Ziel erreichen zu können benötigen wir neben vielen fleissigen Helfern vor allem eines: Unterstützungserklärungen für den Wahlantritt!

Da wir pro Bezirk 50 und pro Wahlkreis 100 gültige Unterstützungserklärungen brauchen zählt in diesem Fall wirklich jede einzelne Unterstützungeserklärung - jede einzige Stimme zählt, dein Einsatz  kann uns den Wahlantritt ermöglichen!

Jeder der uns unterstützen möchte ist herzlich eingeladen uns im Forum oder im Chat zu besuchen, zu einem unserer wöchentlich stattfindenen Treffen zu kommen oder uns einfach eine E-Mail an vorstand (at) wien.piratenpartei.at zu schicken. Und nicht vergessen: Die ausgefüllten Unterstützungserklärungen müssen uns spätestens bis zum 2. September erreichen.

Die fertigen Erklärungen könnt ihr uns nach dem Ausfüllen im Magistrat zukommen lassen:

Piratenpartei Österreichs
Postfach 173
1014 Wien

Einladung zur Piratenversammlung

Piratenpartei Schweiz - 30. Juli 2010 - 7:15

Ahoi Pirat
Wir laden Dich am 18. September 2010 ab 10:00 Uhr ins Bahnhofbuffet Olten[1] ein.

Wozu? Die Piratenversammlung (PV) steht an. Nutze Deine Stimme, die Politik der Piraten aktiv mit zu gestalten! Selbstverständlich sind Neugierige und Medienschaffende auch herzlich zu unserem Tag der Zukunftsgestaltung eingeladen.

Die PV ist das oberste Organ der Piratenpartei, hier werden die Weichen für unsere Zukunft gestellt. Möchtest Du bereits am Stellwerk mitarbeiten, dann reiche Deine Anträge zuhanden des designierten Versammlungsleiters Patrick Mächler[2] ein. Wir bitten Dich, Deine Traktanden bis zum 18. August 2010[3] einzusenden – als Schweizer Partei müssen wir alle Anträge ordentlich übersetzen.
Bitte trage Dich so bald als möglich im Wiki[4] in die Liste der Teilnehmer ein (Pseudonym geht selbstverständlich in Ordnung). Füge Dich gegebenenfalls auch gleich der Anmeldeliste fürs Essen hinzu: Dadurch bekommen wir einen Überblick, wie viele Personen anwesend sein werden und ob wir die Verpflegungsmöglichkeiten vor Ort in Anspruch nehmen möchten.
Weitere wichtige Informationen zum Ablauf der PV findest Du im Web auf der dafür eingerichteten Wiki-Seite[5]. Informationen zu Anfahrt und benötigtem Material liegen dort ebenfalls vor.
Wir empfehlen für die Anfahrt die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, da der Veranstaltungsort sich direkt im Bahnhof befindet. Bei der Anreise mit dem PKW muss selbständig nach Parkplätzen gesucht werden.

Die vorläufige Tagesordnung sieht wie folgt aus:
Samstag 18. September

  • 10:00 Uhr Akkreditierung
  • 11:00 Uhr Eröffnung der Versammlung durch den Vorstand
  • 14:00-14:45 Mittagspause
  • Open-End (spätestens um 20:00 ist die Veranstaltung zu Ende)

Bei Fragen und Kommentaren stehen Dir die Organisatoren gerne zur Verfügung. Für inhaltliche Fragen wendest du Dich bitte an Patrick 'Valio' Mächler[6], bei Fragen zur organisatorischen Durchführung an Christian Loosli[7].

Wir freuen uns auf Dein Erscheinen!

Es grüssen dich der Vorstand: Denis, Pascal G., Pascal V., Patrik und Thomas

die PV-Orga: Christian, Matthias, Aaron, Florian, Marlon, Moira, Patrick, Sven

[1] http://www.buffet-olten.ch/
[2] http://wiki.piratenpartei.ch/wiki/20100918_PV_in_Olten#Traktanden_einreichen
[3] Laut Statuten ist die endgültige Deadline für die Einreichung der 11. September 2010 11:00. Wir bitten Dich aber, die Traktanden so früh wie irgend möglich einzugeben, damit die Übersetzenden nicht unnötig ins Rotieren kommen. Danke.
[4] http://wiki.piratenpartei.ch/wiki/20100918_PV_in_Olten#Teilnehmer
[5] http://wiki.piratenpartei.ch/wiki/20100918_PV_in_Olten
[6] Kontakt Patrick Mächler: pirate@valio.ch
[7] Kontakt Christian Loosli: christian.loosli@piratenpartei.ch

Party of the Week: Pirate Party of Ireland

Pirate Party International - 28. Juli 2010 - 0:56

This week's Pirate Party of the Week is the Pirate Party of Ireland.

Will the Pirate Party of Ireland participate in any upcoming elections? Please tell us about your expectations for the next elections you will participate in.

As with most of the parties throughout the Pirate Movement we would hope to be in a position to field candidates in our next general election in 2012. There are of course many calls for an early general election due to the severity of the recession and the governments willingness to pile on a ridiculous amount of debt all to bail out banks that now have no visible inclination to start lending again.

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Stammtisch Bern

Piratenpartei Schweiz - 26. Juli 2010 - 20:43
Wiederholt sich alle 14-Tage bis zum Don Dez 30 2010 .Montag, Juli 26, 2010 - 18:00 - 22:00 Montag, August 9, 2010 - 18:00 - 22:00 Montag, August 23, 2010 - 18:00 - 22:00 Montag, September 6, 2010 - 18:00 - 22:00 Montag, September 20, 2010 - 18:00 - 22:00 Montag, Oktober 4, 2010 - 18:00 - 22:00 Montag, Oktober 18, 2010 - 18:00 - 22:00 Montag, November 1, 2010 - 18:00 - 22:00 Montag, November 15, 2010 - 18:00 - 22:00 Montag, November 29, 2010 - 18:00 - 22:00 Montag, Dezember 13, 2010 - 18:00 - 22:00 Montag, Dezember 27, 2010 - 18:00 - 22:00

Treffen im o'bolles

Diskussion im Forum:

http://forum.piratenpartei.ch/viewforum.php?f=140

Party of the Week: Pirate Party of Finland

Pirate Party International - 20. Juli 2010 - 17:37

This week's Pirate Party of the Week is the Pirate Party of Finland.

Will the Pirate Party of Finland participate in any upcoming elections? Please tell us about your expectations for the next elections you will participate in.

The Pirate Party of Finland will participate in parliamentary elections in April 2011. This will be our first major election, since we have previously only participated in municipal elections in one small municipality. Our goal is to get a few seats in the national parliament with 200 representatives. There's no formal threshold so far, but new parties generally need about one percent of the vote in order to succeed.

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Fichenskandal 2.0

Piratenpartei Schweiz - 1. Juli 2010 - 18:19

Vor gut 20 Jahren rüttelte der Fichenskandal die Schweiz auf. Bundespolizei und -anwaltschaft hatten zusammen mit der kantonalen Polizei beinahe eine Million Beobachtungs-Karteikarten, Fichen genannt, angelegt. Betroffen waren Personen und Vereine die meist dem linken Umfeld nahestehend waren. Die Registrierung geschah ohne rechtliche Grundlagen, notabene1.

Aus Karteikarten sind Datensätze geworden, aber ansonsten hat sich seither anscheinend nicht viel geändert. Denn laut dem Bericht2 der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) des Parlaments schnüffelt der Inlandgeheimdienst (DAP) noch immer den Bürgern hinterher. So sind inzwischen im Staatsschutzinformationssystem (ISIS) wieder 200'000 Akten angelegt worden. Es ist schwer zu verstehen, wie man fast 200'000 Menschen in der Schweiz bespitzeln muss – wovon mindestens 80'000 einzig und alleine deshalb registriert sind, weil sie die „falschen“ Personen kennen. Im ISIS dürfen Informationen abgespeichert werden, wenn „ihre Bearbeitung der Bekämpfung von Terrorismus, verbotenem Nachrichtendienst, gewalttätigem Extremismus oder verbotenem Technologietransfer dient“3. Diese Verdachtsmomente sollen also ''auf jeden 40. Schweizer Bürger'' zutreffen. Beängstigend. Wo sind denn all die Terroristen und Extremisten?

Gemäss GPDel ging es der DAP nicht um Qualität, sondern vorrangig um Quantität - eine seriöse Überprüfung der Daten fand nicht statt. „Je mehr, desto besser“ lautete die Devise offenbar. Fichiert wurden nicht bloss wie die ISIS vorschreibt staatsgefährdende Personen, sondern auch solche, die sich beispielsweise für Entwicklungsländer engagieren4.

Die Geschichte der staatlichen Datensammelwut zeigt ein ernüchterndes Bild. Während der Kreis der fichierten Personen stetig ohne grössere Probleme erweitert werden konnte, hatte man mit der Qualität der Informationen mehr Mühe. Auch bei der schweizerischen geheimdienstlichen Datensammlung scheint in diesem Fall die Qualität auf der Strecke geblieben zu sein. Nach dem Motto „Qualität statt Quantität“ können Fichen nicht funktionieren, wenn man sich schon die zweifelhafte Aufgabe stellt, solche anzulegen. In diesem Lichte kann die Kritik vieler Medien, dass „die Geheimdienste nichts gelernt haben“, auf zweierlei Weise verstanden werden: Haben sie nicht gelernt, keine Fichen anzulegen? Oder haben sie es versäumt, die Fichen weniger schlampig zu führen? Schon allein dass wir uns diese Frage stellen müssen, zeigt die fehlende politische Kontrolle. Das muss schleunigst geändert werden.

Der Fichenskandal 2.0 scheint nicht die Ausmasse von vor 20 Jahren zu erreichen. Das Gefahrenpotential von solchen Datenbanken ist aber stetig gewachsen. Heute können Daten blitzschnell mit anderen Datensätzen verknüpft werden – umso schlimmer, wenn dann noch viele Daten schlicht fehlerhaft vorliegen. Sensible Daten über Privatpersonen müssen daher einem hohen Schutz unterliegen und dürfen nur Verwendung finden, wenn im Sinne des Bevölkerungsschutzes keine andere Möglichkeit bleibt. Ein Eingriff in die Privatsphäre darf nur als letztes Mittel ergriffen werden.

Die Piratenpartei Schweiz ist erfreut, dass die Geschäftsprüfungsdelegation transparent informiert hat. Geheimdienste verlieren ihre Legitimität mit jedem weiteren solchen Fall. Man muss sich fragen, warum die Polizei offenbar gefährliche Personen nicht im Auge behält. Es entsteht der Eindruck, dass sich die Mentalität des Geheimdienstes seit der Fichenaffäre nicht verändert hat, höchstens die gesellschaftlichen Umstände. Früher wurden die Linken fichiert, heute Leute die soziales Engagement zeigen oder einfach „die falschen“ Bekannten haben.

Nun müssen die Konsequenzen aus dem wiederholten Versagen des Geheimdienstes gezogen werden. Die derzeitigen Fichen sind wertlos. Daher ist die Datenbank aufzulösen. Alle aktuell fichierten Personen müssen vollständig (ohne geschwärzte Abschnitte) über die gespeicherten Daten informiert und diese Daten vollständig gelöscht werden. Für jede zukünftige Datensammlung durch den Geheimdienst müssen detaillierte gesetzliche Grundlagen geschaffen werden. Es müssen sehr schwerwiegende Gründe vorliegen, um jemanden zu fichieren. Und wenn keine neuen Erkenntnisse vorliegen, müssen Einträge auch automatisch wieder entfernt werden - inkl. Benachrichtigung der betroffenen Person. Datenbanken dürfen nicht einfach in den Himmel wachsen, sonst steht bald jeder Bürger unter Verdacht und hat seinen eigenen Datensatz beim DAP.

  1. 1. 20min – Aus bravem Bürger wird Staatsfeind
  2. 2. Datenbearbeitung im Staatsschutzinformationssystem ISIS. Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation der Eidgenössischen Räte
  3. 3. NZZ – Regeln zur Speicherung von Daten in der Datenbank ISIS
  4. 4. SF – Beispiele aus dem Bericht

Party of the Week: Pirate Party of France

Pirate Party International - 30. Juni 2010 - 1:09

This week's Pirate Party of the Week is the Pirate Party of France.

We encourage everyone to promote the link to the Questions and Answers, link to the website and Youtube/Facebook account of the Party of the Week and publish the questions/answers on your website/blog, on your Facebook page or print it out and show it to your friends.

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AdACTA Tag in Österreich

Piratenpartei Österreichs - 24. Juni 2010 - 13:33

Vom 28. Juni bis 2. Juli findet in Luzern (Schweiz) die neunte Verhandlungsrunde zu ACTA statt. ACTA steht für Anti Counterfeiting Trade Agreement, was den Worten nach so viel heißt wie Handelsabkommen gegen Produktfälschungen. Inhaltlich geht es jedoch nicht nur um gefälschte Handtaschen oder Ersatzteile. Vielmehr dreht sich das geplante Abkommen rund um Einschränkungen der Konsumenten und Internetnutzer:

  • Verschärfung von DRM (Digital Rights Management): Die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen soll härter bestraft werden. Konsumenten geraten bereits in die strafrechtliche Falle, wenn sie versehentlich einen Kopierschutz umgehen. Beispielsweise sei das Aufnehmen von Fernsehsendungen mit älteren Videorekordern erwähnt
  • Three-Strikes-Regelung: Alle Internetanbieter sollen verpflichtet werden, bei Entdeckung oder Vermutung von Urheberrechtsverletzungen (z.B. Downloads von Computerspielen, Austausch von Musik etc.) Maßnahmen wie die Sperrung des Internetzugangs zu ergreifen. Das, um sich vor so genannten Folgeschäden zu schützen: Die Provider sollen für die Internetnutzung ihrer Kunden haften. Die Teilnahme am öffentlichen Leben ist ohne Zugang zum Internet unverhältnismässig stark eingeschränkt. In Österreich, das über ein stark ausgeprägtes e-Government verfügt, werden Bürger so von der öffentlichen Infrastruktur ausgeschlossen, die sie selbst finanziert haben.
  • Überwachung und Zensur im Internet: Durch die Haftbarkeit der Internetanbieter wird die Installation von Überwachungsinfrastruktur und Inhaltefiltern gefördert. Die Provider werden genötigt, die Aufgaben einer Privatpolizei zu übernehmen. Im Endeffekt laufen solche Bestrebungen auf eine umfassende Überwachung des Internets hinaus. Die Privatsphäre aller Internetbenutzer würde unterminiert sowie Netzneutralität und Informationsfreiheit willkürlich eingeschränkt werden.
  • Durchsuchung und Beschlagnahme: Zollbeamte müssen auf bloße Vermutung des Rechteinhabers hin Geräte mit Datenträgern wie Mobiltelefone, Notebooks und MP3-Player durchsuchen und beschlagnahmen. Der Besitzer muss nachweisen, dass darauf gespeicherte urheberrechtlich geschützte Daten rechtmässig erworben wurden. Die Beweislast wird zu Ungunsten des Bürgers umgekehrt, der noch dazu jede einzelne Quittung z.B. eines Online-Einkaufs bei Plattformen wie Amazon oder iTunes auf ewig zu archivieren hat.
  • Abkassieren: Das Abkommen sieht vor, dass eine einfache, nichtkommerzielle Urheberrechtsverletzung (z.B. Filesharing) die Grundlage für Geldforderungen im sechsstelligen Bereich bietet. Damit nicht genug: ACTA verpflichtet seine Unterzeichner, im Strafmaß für Urheberrechtsverletzungen auch Gefängnisstrafen ausdrücklich vorzusehen. So werden Millionen von Menschen als potenzielle Verbrecher abgestempelt und mit Privatinsolvenz bedroht.

Die Verhandlungen zu ACTA fanden und finden ohne Miteinbeziehung der Öffentlichkeit oder gewählter Vertreter (Parlamentarier) statt. Durch massiven Druck seitens Bürgerrechtsorganisationen und der Piratenparteien, unter anderem über das EU-Parlament, konnte im April 2010 eine Veröffentlichung bisheriger Verhandlungsergebnisse erreicht werden. Die Veröffentlichung geriet zur Farce, als sich herausstellte, dass anfänglich veröffentlichte Dokumente gefälscht oder geschwärzt waren und die bisherigen Verlautbarungen der Europäischen Kommission sich als blanke Verdrehung der Tatsachen entpuppten.

Die Piratenpartei wird diese Informationen weiter in die Öffentlichkeit tragen - interessierte Bürger sind herzlich eingeladen Kontakt aufzunehmen:

  • Wien: Infostand in Nähe der U6 Station Jägerstraße, ca. von 9 bis 21 Uhr
  • Graz: Flyerverteilung in der Innenstadt

Aktuelle Artikel:

Internationale AdACTA Informationsseite

ORF Futurezone: Grundrechtsverletzungen durch ACTA

ORF Futurezone: USA sind federführend bei ACTA

Party of the Week: Pirate Party of Austria

Pirate Party International - 23. Juni 2010 - 0:28

This week's Pirate Party of the Week is the Pirate Party of Austria.

We encourage everyone to promote the link to the Questions and Answers, link to the website and Youtube/Facebook account of the Party of the Week and publish the questions/answers on your website/blog, on your Facebook page or print it out and show it to your friends.

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Positionierung der Piratenpartei betreffend ACTA

Piratenpartei Schweiz - 20. Juni 2010 - 22:50

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein multilaterales Handelsabkommen, das seit 2007 zwischen mittlerweile 38 Staaten hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wird. Erst 2008 wurde die Existenz des Abkommens der Öffentlichkeit bekannt. Die gesetzgebenden Gewalten weltweit bleiben von den Verhandlungen ausgeschlossen. Die Eindämmung des gross angelegten Handels mit gefälschter Markenware im wirtschaftlich relevanten Rahmen war der ursprüngliche Zweck der Verhandlungen1. Das Resultat aber ist hauptsächlich ein Regelwerk gegen privates Kopieren von nicht näher definiertem „Geistigem Eigentum“2. Zu Ungunsten der Verbraucher sollen Internetdienstleister und Privatpersonen auf Indizienbasis kriminalisiert werden34567. Länder wie China, Russland oder Indien, die sich in der Vergangenheit mit umfangreichen Produktfälschungen hervorgetan haben, sitzen hingegen nicht am Verhandlungstisch.

 

Konkrete Auswirkungen

Der ursprüngliche Rahmen, also die Bekämpfung der gross angelegten Produktfälschungen, wird gesprengt. ACTA8 richtet sich nicht mehr nur gegen kommerzielle Produktfälschungen, sondern mittlerweile gar vorwiegend gegen Privatpersonen. Die Nichteinbeziehung der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) legt den Schluss nahe, dass Transparenz im Entstehungsprozess von ACTA und die Berücksichtigung der Interessen von Entwicklungsländern gezielt verhindert werden sollen. So warnen etwa indische Regierungsvertreter vor den verheerenden Auswirkungen von ACTA auf den Handel mit generischen Medikamenten. Die Interessen des Gesundheitswesens in Entwicklungsländern müssen dem wirtschaftlichen Fokus der Pharmaindustrie weichen. Ausserdem wird durch die Umgehung der WIPO deutlich signalisiert, dass das Ziel des Abkommens nicht die Konkretisierung des Begriffs des „Geistigen Eigentums“ ist: Dieser wird bewusst schwammig gehalten, um jegliche Formen unerwünschter Verwertung möglichst weiträumig unterbinden und kriminalisieren zu können.

ACTA sieht Gesetzesänderungen in den Unterzeichnerländern vor, die einer parlamentarischen Verhältnismässigkeitsprüfung niemals standhalten würden. So können Individuen auf Vermutung hin aus dem Internet gesperrt werden. Den Internetprovidern wird damit eine völlig übertriebene Massnahme aufgezwungen, die tief in die Grundrechte weiter Bevölkerungsschichten eingreift. Die Teilnahme am öffentlichen Leben ist ohne Zugang zum Internet stark eingeschränkt.

Das Vertragswerk sieht auch die Einführung von Schadensersatzansprüchen der Rechteinhaber in Höhe der geschätzten Verluste vor. Empirische Darlegungen, dass das Herunterladen etwa eines Musikstücks über BitTorrent selbstverständlich nicht mit dem Verkauf tausender CDs gleichzusetzen ist, finden keinen Einzug in die Berechnung der Ersatzansprüche. So kann eine einfache, nichtkommerzielle Urheberrechtsverletzung schnell die Grundlage für Geldforderungen in sechsstelliger Höhe bieten. Damit nicht genug: ACTA verpflichtet seine Unterzeichner, im Strafmass für Urheberrechtsverletzungen auch Gefängnisstrafen ausdrücklich vorzusehen. Bisher souveräne Rechtsprechung wird dadurch den kommerziellen Interessen der Rechteverwerter untergeordnet.

 Gefahren

Zweifelsohne werden diese Schadensersatzansprüche die Existenzen vieler Menschen zerstören – obwohl die Schädlichkeit ihres Verhaltens alles andere als erwiesen ist. So ist es in den USA durch eine ähnliche Regelung mehrfach geschehen. Der private Austausch von Kultur ist ein wachsendes Grundbedürfnis, das die Contentindustrie als grosse Gefahr für ihre maroden Geschäftsmodelle ansieht. Die Hoffnung, das gesellschaftlich akzeptierte Filesharing durch Internetentzug, Gefängnisstrafen und grenzenlose Schadensersatzansprüche eindämmen zu können, ist in seiner Weltfremde nicht zu überbieten. ACTA wird die Gesellschaft nicht dazu bringen, den privaten Austausch von urheberrechtlich geschützten Werken moralisch abzuwerten. Vielmehr werden Millionen von Menschen in potenzielle Verbrecher verwandelt. Zum Beispiel schon dann, wenn sie einen gekauften Film auf ihren iPod kopieren möchten. In einer Gesellschaft, in der nahezu jeder Mensch aufgrund seines Lebensstils den Freiheitsentzug zu fürchten hat, ist eine offene demokratische Teilhabe nicht mehr möglich.

Die Haftbarkeit von Internetanbietern, soweit diese nicht präventiv durch Massnahmen wie Netzsperren und Three-Strikes-Modelle gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen, gefährdet die Netzneutralität und bildet die Grundlage für den Aufbau einer weltweiten Zensurinfrastruktur. Für die Bevölkerung ist nicht mehr nachvollziehbar, nach welchen Kriterien Webseiten unerreichbar gemacht werden.

Rechteverwerter erhalten durch ACTA die Möglichkeit, auf reine Vermutung hin die Durchsuchung und Beschlagnahmung von Datenträgern und dazugehörigen Geräten wie Laptops und MP3-Player an Staatsgrenzen zu erwirken. Es können auch einstweilige Verfügungen ohne Anhörung des Beschuldigten (ex parte) verhängt werden. Dies eröffnet einer Lobby alle erdenklichen Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen Interessen – ohne jegliche Rücksicht auf die Rechte beschuldigter Bürger. Die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung existiert hier nicht mehr.

Die Diensteanbieter im Internet müssen aufgrund reiner Vermutungen dem Rechteinhaber ohne richterliche Verfügung die Kontaktinformationen der beschuldigten Person mitteilen. Der Verlust der Privatsphäre durch eine unbewiesene Urheberrechtsverletzung verstösst gegen die Grundrechte und somit gegen unsere demokratischen Grundwerte. Dass das Umgehen eines Kopierschutzes oder Lizenz-Systems (DRM) unter Strafe gestellt werden soll, nimmt uns ausserdem das Recht auf Privatkopien der teuer gekauften Filme, Spiele und Musik. Und das, obwohl jeder Konsument beim Kauf eines leeren Datenträgers bereits Gebühren für Privatkopien an Rechteverwerter zahlt.

Der Bundesrat hält im Mandat fest, dass sich die schweizerische Gesetzgebung durch ACTA nicht verändern soll. Viele auch in dieser Stellungnahme erwähnten Teile in ACTA sind tatsächlich schon zur heutigen Gesetzgebung konform. Doch die Zementierung der heutigen Gesetzgebung steht entgegen dem erklärten Ziel der Piratenpartei Schweiz, das Urheberrecht zu Gunsten der Gesellschaft abzuwandeln. Sie befürchtet, dass sich die Gesellschaft von den kulturellen Errungenschaften der Menschheitsgeschichte entfernt, sollten die Konsumenten wie in ACTA vorgesehen kriminalisiert werden. Die Piratenpartei warnt vor einer Entwicklung weg von einem offenen kulturellen Austausch hin zu geschlossenen undemokratischen Formen.

 

Forderungen der Piratenpartei

Millionen klassischer Musikstücke, Filme und Bücher werden als Geiseln in den Tresoren riesiger Mediengesellschaften gehalten. Klingt übertrieben? Nein: Diese Inhalte sind von ihren potentiellen Zielgruppen nicht stark genug nachgefragt, um sie erneut zu veröffentlichen – aber potenziell zu einträglich, um sie freizugeben. Teil unseres kulturellen Erbes liegt in den Händen weniger Konzerne. Diese Kulturgüter müssen allen zugänglich gemacht werden, bevor sie durch den Zahn der Zeit zerstört werden.

Das nicht-gewerbliche Sammeln, Nutzen, Bearbeiten und Verbreiten von Kultur soll ausdrücklich erlaubt sein. Technologien, die die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers beeinträchtigen, Informationen oder Kulturwerke zu vervielfältigen oder zu nutzen – sogenanntes DRM (Digital Rights Management), Regionalcodes und Kopierschutze – sollen verboten werden. Vertragliche Vereinbarungen, die dazu dienen, die legale Verbreitung von Information zu verhindern, sind als nichtig zu erklären.

Die nichtgewerbliche Verbreitung veröffentlichter Kulturgüter, Informationen oder Wissen darf nicht eingeschränkt oder bestraft werden. Davon ausgenommen sind selbstverständlich persönliche und personenbezogene Daten. Die Gesetzeslage muss sich so entwickeln, dass ausschliesslich die gewerbliche Nutzung und Vervielfältigung geschützter Werke reguliert werden. Kopien privat zu verteilen oder Werke für den gemeinnützigen Gebrauch anderweitig zu verbreiten oder zu nutzen darf niemals illegal sein. Denn: Ein solcher fairer Gebrauch kommt der gesamten Gesellschaft zu Gute.

 

Handlungsempfehlung

ACTA ist vollumfänglich abzulehnen und die Verhandlungen sind zu stoppen. Die intransparente Art der Entstehung ist einer demokratischen Gesellschaft unwürdig. Die Eingriffe in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stehen in keinem Verhältnis zum erhofften Nutzen. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, antike Geschäftsmodelle ins digitale Zeitalter zu retten. Die Verwertungsgesellschaften müssen neue Geschäftsmodelle entwickeln, wenn sie überleben wollen.

Die Piratenpartei Schweiz lehnt des Weiteren die in ACTA vorgesehene Ausweitung des Patentrechts ab und verlangt ein Überdenken des Patentrechts auf internationaler Ebene. Die Piratenpartei Schweiz behält sich vor, mit dem fakultativen Referendum gegen einen etwaigen Schweizer Beitritt zu ACTA vorzugehen.

  1. 1. Aussage des Instituts für geistiges Eigentum
  2. 2. Entwurf von ACTA
  3. 3. Stellungsnahme der Piratenparte Schweiz
  4. 4. Vortrag von Michael Geist
  5. 5. Erläuternder Blogbeitrag von Denis Simonet
  6. 6. Positionspapier der Piratenpartei Deutschland
  7. 7. Beitrag von Netzpolitik
  8. 8. Wikipedia: ACTA

Petition gegen Abgeordnetenbestechung

Eine Initiative zur Unterstützung der Petition betreffend §108e StGB (Abgeordnetenbestechung)

Mehr Informationen gibt es hier.

4293 von 50000 gesammelt.


  • Stammtisch Bodensee-Oberschwaben
    13. September 2010 - 20:00
  • Stammtisch Bodensee-Oberschwaben
    15. September 2010 - 20:00
  • Stammtisch Hechingen-Münsingen
    15. September 2010 - 20:30 - 22:30
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